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Reihengräber

Reihengräber werden von der Friedhofsverwaltung der Reihe nach zugeteilt. Das bedeutet, dass die Angehörigen keine Möglichkeit haben, die Lage der Grabstätte zu bestimmen. In einer Reihengrabstätte kann nur ein Verstorbener beigesetzt werden.

Eine Verlängerung der Nutzungszeit nach Ablauf der Ruhezeit ist nicht möglich.